Steht das Wohl von Kindern oder Jugendlichen im Fokus, können Jugendämter die Kosten für z.B. Aufsuchende Familientherapie, Mediation, Trennungs-, Scheidungs-, bzw. Umgangsberatung tragen. Hierfür müssten Sie in Ihrem zuständigen Jugendamt einen Antrag auf "Hilfe zur Erziehung" stellen, woraufhin dann im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens geprüft wird, ob die gewünschte Hilfe auch die richtige ist.
| Aufsuchende Familientherapie | 2 Therapeuten | verhandelte FLS | 90 - 120 min | 26 |
| Umgangsberatung bei Trennung und Scheidung | 1 Berater/-in | verhandelte FLS | 60 min | 8-10 |
| Mediation | 1 Mediatorin | verhandelte FLS | 60 min | 8-10 |
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