Steht das Wohl von Kindern oder Jugendlichen im Fokus, können Jugendämter die Kosten für z.B. Aufsuchende Familientherapie, Mediation, Trennungs-, Scheidungs-, bzw. Umgangsberatung tragen. Hierfür müssten Sie in Ihrem zuständigen Jugendamt einen Antrag auf "Hilfe zur Erziehung" stellen, woraufhin dann im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens geprüft wird, ob die gewünschte Hilfe auch die richtige ist.

Aufsuchende Familientherapie2 Therapeuten verhandelte FLS 90 - 120 min 26
Umgangsberatung bei Trennung und Scheidung 1 Berater/-in verhandelte FLS 60 min 8-10
Mediation 1 Mediatorin verhandelte FLS 60 min 8-10