Mediation
Mediation ist ein Verfahren, bei dem Konfliktparteien dabei begleitet/befähigt werden, für ihren Konflikt eine eigene Lösung zu finden, mit der beide einverstanden sind.
Konfliktparteien können zwei oder mehr Personen sein. Die Mediation endet, bei Gelingen, mit einer Vereinbarung, welche vor Gericht einklagbar ist. Den Inhalt der Vereinbarung bestimmen die Konfliktparteien selbst. ProzeßbegleiterIn ist der/ die MediatorIn, welche einen allparteilichen Standpunkt innehat.
Die Mediation ist eine Form der außergerichtlichen Einigung. Sie kann Kosten sparen und Prozesse be- oder entschleunigen. Konflikte können nachhaltig entlastet werden.
Wo kann Mediation in der Jugendhilfe eingesetzt werden:
- Umgangsberatung
- Trennung/Scheidung
- Erziehungsberatung bei getrennt lebenden Eltern
- Geschwisterkonflikte
- Konflikte zwischen Schule (oder anderen Institutionen) und Elternhaus
- Überall wo Kinder und Jugendliche durch den Konflikt der Eltern/ Familie/ im sozialen Umfeld belastet sind
Soll die Mediation eher beratenden Charakter haben, so ist ebenfalls die „Beratung mit mediativen Mitteln“ möglich. Diese Beratung kann Konflikte ebenso entlasten, endet aber nicht oder selten mit einer Vereinbarung.
Zeitlicher Umfang einer Mediation/mediativen Beratung:
Die Konfliktparteien haben ihr eigenes Tempo
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