Beratung zu Trennung, Umgang, begleitetem Umgang
Trennung, Scheidung, Umgang
Die Idee, dass Ehen und Partnerschaften für immer geschlossen werden, wird nicht mehr von allen unterstützt. Auch die Idee, dass die Kinder unter diesen Trennungen grundsätzlich leiden, gehört in Fachkreisen der Vergangenheit an. Allerdings besteht Konsens darüber, dass Trennung und Scheidung der Eltern dennoch als Risikofaktor für die kindliche Entwicklung gilt und daher behutsam in dieser Phase mit Kommunikation, Entscheidung und Erziehung umgegangen werden muss. Wie trennt man sich so, dass die Kinder darunter nicht leiden? Könnte die zentrale Frage sein. Die meisten Eltern sind sich trotz Streit und Verletzung, die eine Trennung meist mit sich bringen, darüber einig, dass es den gemeinsamen Kindern gut gehen soll. Viele Eltern sind sich darüber im Klaren, dass die größte Gefahr darin besteht, die Kinder in den ganzen Trennungswahn mit einzubeziehen und sie so in unlösbare Konflikte zu stürzen. Und doch ist es so schwer mit dem letzten Gemeinsamen (den Kindern) verantwortungsvoll umzugehen. Dabei benötigen Eltern Unterstützung, die sie in regelmäßig stattfindenden gemeinsamen Beratungen erhalten können.
Hierbei geht es um all die Themen, die nach der Trennung zur Wahrnehmung der Elternverantwortung wichtig sind: von der Regelung des Umgangs zwischen den Kindern und dem getrennt lebenden Elternteil bis hin zur Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts bei wichtigen Entscheidungen (Schule, Ausbildung, Gesundheit etc.).
Ist der Streit so eskaliert, dass ein sachliches Gespräch ohne klare Struktur und Regel nicht funktioniert, ist eine Mediation angeraten.
In beiden Fällen ist es möglich, sich einvernehmlich zu einigen, ohne dabei auf die oft zermürbenden Entscheidungsfindungen vor dem Familiengericht angewiesen zu sein. Da hier das Wohl der Kinder im Mittelpunkt steht, ist es möglich eine Beratung auf Vermittlung durch das Jugendamt zu erreichen, das dann in der Regel auch die Kosten dafür übernimmt.
Begleiteter Umgang
- ...ist eine Form der Unterstützung und Förderung des Kontaktes zwischen Kind und wichtigen, von ihm getrennt lebenden Bezugspersonen, wie z.B. Vater, Mutter, Geschwister, Groß
eltern.
- ...kann dazu beitragen, Konflikte zu verringern, die Gefahr von Beziehungsabbrüchen zu vermindern und Belastungen des Kindes zu reduzieren. Kontaktanbahnungen können unterstützend begleitet werden.
- ...kann helfen, langandauernde, strittige und kostenintensive Auseinandersetzungen der Beteiligten zu vermindern oder zu beenden.
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Notwendig für den Begleiteten Umgang ist ein “mitwirkungsbereiter Dritter”. Der Begleitete Umgang wird bei uns von MitarbeiterInnen durchgeführt, die über professionelles Wissen, persönliche und beraterische Kompetenzen verfügen. Es stehen Ihnen SozialpädagogInnen mit Zusatzqualifikationen in Mediation, Familientherapie und psychosozialer Beratung zur Seite.
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Das Angebot "Begleiteter Umgang" setzt sich aus der Umgangsbegleitung im eigentlichen Sinne und der Umgangsberatung zusammen. In regelmäßigen Beratungsterminen erarbeiten Sie als Eltern unter der Moderation des Beraters eine Elternvereinbarung, die als einvernehmliche Lösung auch bei Beauflagung durch das Familiengericht Bestand hat und die (dann unbegleiteten) Umgänge des berechtigten Elternteils in Zukunft regelt.
Für die Umgangsbegleitung stehen uns verschiedene Räumlichkeiten in Strausberg zur Verfügung. Alle verfügen über geeignete Möglichkeiten zu Reden, Spielen und Toben für Kinder verschiedener Altersstufen. Sie sind in unmittelbarer Nähe von Spielplätzen und gastronomischen Einrichtungen. Die Räume selbst verfügen über sanitäre Anlagen und Möglichkeiten zum Kochen. Auf den Wunsch aller Beteiligten, gibt es auch die Möglichkeit, den Umgang mit Videotechnik aufzuzeichnen und die Ergebnisse in den Beratungsprozess mit einzubinden.
Jeder begleitete Umgang ist anders und wir passen mit Ihnen gemeinsam die Arbeit an Ihre Bedürfnisse an.
Faltblatt mit Informationen zum Ausdrucken